Angenommen, ich schreibe einen Welthit mit einem Keyboard-Preset, das aus Drums, Bass und ein paar Effekten besteht.
Muss ich so was bei der GEMA anmelden?
Wenn es nur Klavier-Samples sind wie vom Nord Stage, dann sicher nicht?
Was, wenn es ein Loop ist von einer Kork Work station?
Wo ist die Grenze und ist das eine Grauzone?
danke,
maz
Lesezeichen