Liebe Kollegen,
nachdem ich mich jetzt eingelesen habe in das Urheberrecht und die GEMA bin ich maximal irritiert. Ich verstehe einige Punkte gar nicht mehr. Vielleicht kann mir jemand ja dabei helfen.
Also: Es wird ein Tonträger veröffentlicht von einem Interpreten, auch mit Zustimmung des Komponisten und des Texters. Der Interpret ist Mitglied der GVL.
Komponist und Texter sind nun aber (noch) keine Mitglieder der GEMA und das Lied wird aber im Radio gespielt und in Kneipen, weil es erschienen ist.
Wieso ist das überhaupt möglich? Beim Leistungsschutzrecht des Interpreten ist mir das klar, der hat ja nur Anspruch auf eine Vergütung, welche - soweit ich weiß - die GEMA für die GVL zumindest was die Kneipen angeht, Treuhänderschaft einzieht.
Aber wieso kann denn das Lied überhaupt in den Kneipen und im Radio gespielt werden? Die kneipenbesitzer und radiobetreiber haben doch gar keine Einwilligung des Komponisten und Texters, insbesondere nicht über die GEMA, weil die ja gerade keine Mitglieder der GEMA sind. Die können ja keine Rechte lizensierend, die sie gar nicht haben. Und das recht des Interpreten, das Lied zu veröffentlichen, führt ja nicht dazu, dass er senderechte oder das Recht der öffentlichen Wiedergabe weitergeben kann.
Anderseits steht überall dass man auch nachträglich noch GEMA-Mitglied werden kann und dann nachträglich Geld bekommt, was ja irgendwie dafür spricht, dass die GEMA eine Lizenz vergeben kann bzw die Zustimmung von Komponist und Texter irgendwie doch nicht vorliegen müssen oder es ausreicht, mit der Veröffentlichung einverstanden zu sein.
Die Sender und Kneipenwirte würden ja stets gegen das Urheberrecht verstoßen. Wie sollen die überhaupt wissen dass die Komponisten und Texter nicht zugestimmt haben bzw über die GEMA eine Lizenz besteht?
Haben ich da was - das befürchte ich - grundlegend missverstanden ?
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Viele Grüße
kölschrocker
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